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BGH, 20.03.1956 - 2 StR 442/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - 2 StR 442/55
Entgegen der Meinung der Revision kann eine Strafmilderung nach § 157 StGB dem Anstifter nicht gewährt werden (BGHSt 1, 23 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]). - BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51
Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - 2 StR 442/55
Dies war zulässig (BGHSt 3, 199, 201) [BGH 23.09.1952 - 1 StR 750/51]. - RG, 06.11.1930 - II 859/30
1. Wodurch unterscheidet sich der Beweisantrag von der nur auf weitere …
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - 2 StR 442/55
Sie hat demnach angenommen, daß die behaupteten Tatsachen auch bei einem zwischen ihnen und der abzuurteilenden Tat bestehenden Zusammenhang völlig ungeeignet seien, die zu treffende Entscheidung zu beeinflussen (RGSt 61, 359; 64, 432).
- RG, 07.07.1927 - II 536/27
Darf eine von dem Angeklagten behauptete und unter Ablehnung seines Beweisantrags …
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - 2 StR 442/55
Sie hat demnach angenommen, daß die behaupteten Tatsachen auch bei einem zwischen ihnen und der abzuurteilenden Tat bestehenden Zusammenhang völlig ungeeignet seien, die zu treffende Entscheidung zu beeinflussen (RGSt 61, 359; 64, 432). - RG, 24.09.1943 - 1 D 297/43
1. Es verletzt den § 24 VereinfVO. v. 1. September 1939, wenn das Gericht einen …
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - 2 StR 442/55
Dies ist unzulässig (RGSt 77, 198, 200). - RG, 29.01.1935 - 4 D 22/35
Muß ein Sachverständiger, der als solcher auf Grund des § 79 Abs. 1 n. F. StPO. …
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - 2 StR 442/55
Falls sie Dr. K. als Sachverständigen herangezogen hätte, erstreckte sich dessen Sachverständigenpflicht auch auf die Darstellung der Tatsachen, die er bei der Behandlung des Angeklagten selbst wahrgenommen hat und die die Grundlage seines Gutachtens bilden (RGSt 69, 97). - RG, 25.02.1943 - 2 D 15/43
Zur Frage der Bewertung von Kinderaussagen.
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - 2 StR 442/55
Es ist zwar richtig, daß das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat, ob es der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf (RGSt 76, 349; 2, 163).